Artikel Kirche und Politik 03.11.2017 Katholische Schule darf Teilnahme am Religionsunterricht verlangen An staatlichen Bekenntnisschulen ist der Schulgottesdienst Pflicht Eine staatliche katholische Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines Schülers von seiner Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und seinem Besuch des Schulgottesdienstes abhängig machen.